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- Kieferorthopädie: steuerliche Vorteile
Steuerliche Vorteile bei kieferorthopädischen Behandlungen
Was zahlt das Finanzamt mit?
Wussten Sie schon, dass der Kostenaufwand für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen helfen kann, Steuern zu sparen?
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommenmindernd berücksichtigt werden, beispielsweise, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EstG).
Dazu gehören auch die Kosten einer privaten kieferorthopädischen Behandlung.
Dieser wird, soweit er die zumutbare Belastung übersteigt vom steuerlichen Einkommen abgezogen. Bei einer kieferorthopädischen Behandlung kann das schon zutreffen.
Bei der jährlichen Lohn- und Einkommensteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.
Mit Zahnarzt- und Kieferorthopädiekosten Steuern sparen!
Zahnarztkosten und Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden bei der Steuererklärung mit anderen außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. anderen Arztrechnungen (Brille, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten usw.) zusammengerechnet. Die zumutbare Belastung wird daher nur 1 mal gekürzt.
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen.