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Was kostet eine Zahnspange?
Auf diese spannende Frage lautet unsere Antwort: Ihre Zahnkorrektur ist machbar.
Selbst wenn wir die hochwertigsten Methoden der Zahnkorrektur anbieten ist es für uns wichtig, dass sich viele Menschen unsere Behandlungsmethoden leisten können.
Jede Zahnkorrektur ist zum einen sehr individuell und zum anderen ist sorgfältig zu prüfen, inwieweit Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt.
Kostenerstattung bei Erwachsenen
Privat versicherte Patienten
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden von den privat versicherten Patienten entweder vollständig oder teilweise von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Die Höhe ist abhängig von dem jeweilig abgeschlossenen Tarif. Erfreulicherweise unterscheiden die privaten Krankenkassen in den meisten Fällen nicht mehr zwischen den traditionellen Behandlungen mit festen Zahnspangen und den modernen Invisalignschienen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Für Patienten über 18 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Zahnkorrektur nicht mehr. Wobei es eine Ausnahme gibt: Im Falle von kombinierten kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Erwachsenen nach dem 18. Lebensjahr die Kosten.
Wenn hochwertigere Materialen oder Techniken gewünscht werden, sind entsprechende Mehrkosten in der Regel vom Patienten selbst zu zahlen.
Der Eigenanteil
Der gesetzlich versicherte Patient hat einen Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % der Behandlungskosten zunächst zu leisten, auch wenn die gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für eine Zahnkorrektur übernimmt. Die Rückerstattung des im voraus bezahlten Eigenanteil erfolgt in diesem Fall nach der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung.
Beihilfe
Nur in einem Fall übernimmt die Beihilfe bei Erwachsenen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung: und zwar im Falle von kombinierten kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Behandlungen