KIG - Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Schema zur Einstufung des Behandlungsbedarfes
Das befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem gilt seit dem 1.1.2002. Der Kieferorthopäde hat anhand dieser kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Schema) festzustellen, ob der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse hat.
Der Kieferorthopäde soll mit dem KIG-Bewertungs-System - unmittelbar vor dem geplanten Behandlungsbeginn - bei der klinischen Untersuchung die Fehlstellung mit dem größten Behandlungsbedarf erkennen. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Der Befund mit dem höchsten Behandlungsbedarf entscheidet über die Kostenübernahme. Nur bei den Graden 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenversicherung.
Demnach haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beissen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht!
Fazit:
Diese Ausgrenzung vertragszahnärztlicher Behandlung von bestimmten Zahnfehlstellungsanomalien ist ausschließlich eine klassische Sparmaßnahme der gesetzlichen Krankenkassen. Sie stellt keine Einschränkung der medizinischen Indikation dar!