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Invisalign Teen: Informationen zur Kostenerstattung
Bekomme ich die Invisalign-Therapie von meinem Kostenträger erstattet?
Ob die Kosten Ihrer Invisalign-Behandlung ganz oder teilweise erstattet werden, hängt größtenteils davon ab, welcher Kostenträger darüber entscheidet. Und das richtet sich in erster Linie danach, über welche Art der Krankenversicherung Sie verfügen. In Deutschland gibt es in der Regel drei Gruppen von Versicherten:
Gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Invisalign zur Zeit nicht, da das Verfahren bisher nicht in den Katalog des Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen wurde.
Wichtiger Hinweis: Als sog. außervertragliche Leistung kann Ihr Kind selbstverständlich eine Invisalign-Therapie in unserer Praxis erhalten.
Privat Versicherte:
Invisalign ist ein anerkanntes kieferorthopädisches Behandlungsverfahren und sollte daher von allen privaten Versicherungsträgernim tariflichen Umfang normalerweise erstattet werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld in der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifs nachzulesen, welche Vereinbarungen Sie in Bezug auf kieferorthopädische Behandlungen getroffen haben oder sich mit dieser Frage direkt an Ihre Versicherung zu wenden.
Beihilfeberechtigte:
Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit, Beihilfe für die Invisalign-Behandlung zu beantragen. Beachten Sie aber bitte, dass die zuständige Beihilfefestsetzungsstelle zur Prüfung den von Ihnen einzureichenden Heil- und Kostenplan benötigt, der dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte entsprechen muss. Zur Beurteilung der Angemessenheit wird in manchen Fällen ein Fachgutachter hinzugezogen
Wichtiger Hinweis:
Beihilfestellen unterstützen moderne nahezu unsichtbare Kieferorthopädie für Teenager!
Bisher unterstützen neben dem BUND auch folgende Bundesländer den Antrag auf Eingliederung in die BhVO und erkennen die Invisalign-Therapie beihilferechtlich an:
BERLIN, BREMEN, BADEN WÜRTTEMBERG, BAYERN, BRANDENBURG, HAMBURG, HESSEN, MECKLENBURG-VORPOMMERN, NIEDERSACHSEN, RHEINLAND-PFALZ, SAARLAND, SACHSEN-ANHALT, SACHSEN, SCHLESWIG-HOLSTEIN, THÜRINGEN.