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Wichtige Information für Eltern, deren Kinder eine Zahnspange brauchen!
KIG - das kieferorthopädische Bewertungssystem für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen!
Einerseits erhaltennoch viele Kinder mit stark ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen weiterhin Unterstützung von der Krankenkasse, um schöne gerade Zähne zu erhalten.
Andererseits gibt es bestimmte (zumeist leichtere) Fälle, die von der Krankenkasse nicht mehr bezuschußt werden und diese Patienten ihre Behandlung daher selbst bezahlen müssen.
Die geltenden gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, welche kieferorthopädischen Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt werden. Anhand der "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen" auch KIG genannt wird festgelegt, ob sich die Krankenkasse an der Behandlung der Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes beteiligt. Festgestellte Fehlstellungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind wie bisher versichert. Die Krankenkasse übernimmt eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung.
Auch wenn die Kassen ihre Leistungen einschränken, bieten wir Ihnen jedoch weiterhin die gewohnte Qualität!
Das sind unsere Leistungen für Sie:
Wir prüfen die Fehlstellungen und beurteilen anhand der gesetzlich festgelegten Indikationsgruppen, ob sich die Kassen an den Behandlungskosten beteiligen. Liegen die Zahn- und Kieferfehlstellungen Ihres Kindes nicht innerhalb der Vorgaben der Krankenkassen, sprechen wir mit Ihnen darüber. Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen vor Behandlungsbeginn, was Sie dafür bezahlen.
Wenn die Behandlung Ihres Kindes aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt, muss es nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne gerade Zähne verzichten.