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Steuerliche Vorteile bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern
Was zahlt das Finanzamt mit?
Wussten Sie schon, dass der Kostenaufwand für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen helfen kann, Steuern zu sparen?
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommenmindernd berücksichtigt werden, beispielsweise, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EstG).
Auch die Kosten einer privaten kieferorthopädischen Behandlung bei Ihnen oder Ihrem Kind gehören dazu.
Diese Kosten werden vom steuerlichen Einkommen abgezogen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dies kann bei einer kieferorthopädischen Behandlung durchaus zutreffend sein.
Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommensteuererklärung sollten also Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.
Mit Zahnarzt- und Kieferorthopädiekosten Steuern sparen!
Zahnarztkosten und Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden bei der Steuererklärung mit anderen außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. anderen Arztrechnungen (Brille, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten usw.) zusammengerechnet.
Wir empfehlen auf jeden Fall, sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen.