Kieferorthopädie: Zahnspangen – Kosten – Krankenkassen
1. Zahnspangen für Erwachsene
Das DENTICO - Team in Berlin ist spezialisiert für die sanfte Zahnkorrektur bei Erwachsenen. Denn für ein perfektes Lächeln ist es nie zu spät!
Dank innovativer Behandlungsmethoden müssen Erwachsene auf ein schönes und gesundes Lächeln nicht mehr verzichten und können in den Genuss einer professionellen Zahnkorrektur kommen. Die Kosten für kieferorthopädische Therapien bei Erwachsenen, die zu Beginn der Behandlung älter als 18 Jahre sind, sind weitestgehend selbst zu zahlen. Nur in Einzelfällen werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies ist der Fall bei schweren Kieferanomalien, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern.
Sie interessieren sich für die Kosten? Hier erfahren Sie mehr: Beispiele über Kosten.
Private Krankenversicherung (PKV)
In der Regel wird eine kieferorthopädische Behandlung auch ohne Altersbegrenzung von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Genaue Informationen über die Leistungsfähigkeit Ihres Versicherungsvertrages ist nur nach gründlichem Studium der Vertragsunterlagen möglich, da es so viele verschiedenen Tarifformen gibt.
Es ist ratsam, rechtzeitig vor der kieferorthopädischen Erstberatung den Versicherungsschutz zu optimieren, da in der Privaten Krankenversicherung nur das bei Vertragsabschluß unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist!
Sie interessieren sich für die Kosten einer Behandlung? Hier erfahren Sie mehr: Beispiele für Kosten.
Finanzierungsservice
Der Traum von schönen und gesunden Zähnen sollte nie an den Finanzen scheitern. Mit unseren bequemen Ratenzahlungsangeboten kann sich nahezu jeder eine qualitativ hochwertige kieferorthopädische Behandlung mit der DENTICO-Methode leisten.
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2. Zahnspangen für Kinder und Teenager
In Deutschland benötigen etwa 50 % aller Kinder und Tenager eine Zahnspange, da sie unter einer Fehlstellung der Zähne leiden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen, sprich Indikationen, vorliegen.
Beteiligung der Krankenkasse nach Schweregrad
Der Schweregrad der Fehlstellung ist ausschlaggebend für die Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten. Hierfür hat der Gesetzgeber fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) festgelegt und zwar von leicht bis extrem stark. Diese Einstufung legt der Kieferorthopäde bei der ersten Untersuchung fest. Ab der KIG-Stufe 3 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellt der Kieferorthopäde.
Übernahme der Behandlungskosten in zwei Schritten
- Während der Behandlung rechnet der Kieferorthopäde 80 Prozent direkt mit der Krankenkasse ab. Die übrigen 20 Prozent zahlen Sie als Eigenanteil an den behandelnden Kieferorthopäden.
- Die Krankenkasse erstattet nach Abschluss der Behandlung den Eigenanteil, sobald der Kieferorthopäde schriftlich den erfolgreichen Abschluss der kompletten Therapie, das heisst die Behandlung und die Retentionsphase (Stabilisierung des Behandlungserfolges) bestätigt hat.
Allerdings... dürfen die Krankenkassen nach dem Willen des Gesetzgebers nur solche Behandlungsmaßnahmen bezahlen, die:
- ausreichend,
- zweckmäßig und
- wirtschaftlich sind.
Behandlungsmethoden, die den Tragekomfort erhöhen, unauffälliger und pflegeleichter sind sowie die Behandlungszeit wesentlich reduzieren, werden nicht übernommen.
KIG-Einstufung 1 und 2
Bei leichteren Fehlstellungen, wie in Stufe 1 und Stufe 2, wird die Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen und eine kieferorthopädische Behandlung ist selbst zu finanzieren.
Gut zu wissen:
Kieferorthopäden weisen ausdrücklich darauf hin, dass Patienten der KIG-Stufe 1 oder 2 häufig wegen der Störungen im Zahn-Mund-Kieferbereich ernst zu nehmende gesundheitliche Risiken i.S. eines ganzheitlichen kieferorthopädischen Behandlungskonzeptes haben. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erhalten Sie individuell detaillierte Informationen über die Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten der kieferorthopädischen Behandlung.
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Steuerliche Vorteile bei kieferorthopädischer Behandlung
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